Einrichtung von Tempo-30-Bereichen und partiellen Halteverbotszonen
Gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion!
Der MUK empfiehlt dem Rat zu beschließen,
- Die alte Ochtruper Straße zwischen Stadtkirche und Udo-Lindenberg-Kreisverkehr wird als „hochfrequentierter Schulweg“ identifiziert und auf der ganzen Länge als Tempo 30-Strecke eingerichtet.
- Auf der Königstraße wird auf der ganzen Länge Tempo 30 vorgeschrieben. Darüber hinaus wird in der Kurve auf Höhe der Marschallstraße ein absolutes Halteverbot installiert.
- Tempo-30-Bereiche werden ebenfalls auf der Füchter Straße zwischen Nienborger Straße und Ortsausgang, um sowohl die Fußgängerüberwege als auch den Spielplatz auf der Füchterstraße zu sichern, eingerichtet.
- Auf der Agathastraße zwischen Gronauer Straße und Hindenburgring sowie auf dem Gildehauser Damm zwischen Agathastraße und Speestraße/Merschgarten wird in voller Länge Tempo 30 vorgeschrieben.
- In Abstimmung mit dem Kreis wird auf der Losserstraße die vorhandene Tempo-30-Strecke im Bereich der WfbM bis zur Königstraße ausgeweitet. Zudem wird im genannten Bereich ein absolutes Halteverbot installiert.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine sichere Überquerung auf der Losserstraße im Bereich der WfbM und des Campus (zwischen Bottostraße und Landgrafenstraße) ermöglicht werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo im Stadtgebiet weitere Tempo-30-Bereiche im Umfeld von Schulen, Kitas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Spielplätzen und Fußgängerwegen auf der Basis der veränderten Regelungen der StVo geschaffen und diese bei einem Abstand untereinander von bis zu 500 Metern als ein zusammenhängenden Tempo-30-Bereich gestaltet werden können. Außerdem beantragen wir zu prüfen, wo bestehende Tempo-30-Regelungen bei einem Abstand untereinander von bis zu 500 Metern zu einem Tempo-30-Bereich zusammengefasst werden können.
Begründung
In der letzten Sitzung des MUK wurde beschlossen, dass an verschiedenen Stellen, an denen Schülerinnen und Schüler in großer Zahl Straßen queren, Zählungen durchzuführen, um auf dieser Basis gegenüber den jeweiligen Straßenbaulastträgern vor dem Hintergrund geänderten Regelungen der StVo Tempo-30-Bereiche einzurichten.
Wir begrüßen dieses Vorgehen, da es in Zukunft die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler erhöhen kann.
„Hochfrequentierte Schulwege“ gibt es allerdings nicht nur auf Kreis- und Landesstraßen, sondern auch auf städtischen Straßen und insbesondere nicht nur an Querungspunkten, sondern auch auf längeren Straßenabschnitten.
In der Verwaltungsvorschrift zur geänderten StVo heißt es daher: „Hochfrequentiere Schulwege“ sind nicht nur Querungspunkte, sondern auch „Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben.“ Die Lage ist laut Verwaltungsvorschrift begründet darzulegen. Sie kann, aber muss sich nicht aus Schulwegplänen ergeben.
Dass die alte Ochtruper Straße, insbesondere der Abschnitt zwischen Stadtkirche und Bahnquerung ein „hochfrequentierter Schulweg“ ist, dürfte unstrittig und leicht nachweisbar sein. Außerdem soll der Radverkehr in Zukunft auf der Fahrbahn geführt werden, was das Konfliktpotential zwischen Rad- und Autoverkehr und die Gefahren für Radfahrende noch erhöhen würde. Eine durchgehende Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit würde hier die Sicherheit für alle deutlich erhöhen.
§ 45 Abs. 9 der StVo lässt nun zu, „kurze Streckenabschnitte (bis zu 500 Meter) zwischen zwei Tempo 30-Strecken“ zu einer Strecke mit Tempo 30 zu verbinden. Die geänderte StVo ermöglicht es zudem, dass im unmittelbaren Bereich von Fußgängerwegen Tempo 30 angeordnet werden können, und dies auch auf klassifizierten Straßen und Vorjahrsstraßen. Auf dieser Basis beantragen wir die Schaffung von Tempo-30-Bereichen auf den unter Punkt 2 und 3 genannten Straßenabschnitten.
Auf der Losserstraße beginnt die Tempo-30-Strecke so kurz vor der Querungshilfe an der WfbM, dass im Bereich der Werkstatt noch zu schnell gefahren wird. Außerdem befindet sich einige Meter westlich von der Tempo-30-Strecke die Einmündung der Lindenallee, aus der viele Radfahrende, auch auf dem Weg zur Schule die Straßen queren. Auf beiden Seiten entlang der Losserstraße ist wechselseitig parken ohne Markierungen gestattet, was das Entstehen von gefährlichen Situationen begünstigt.
Daher beantragen wir, dass die Verwaltung nochmals gegenüber dem Straßenbaulastträger die Notwendigkeit der Ausweitung der Tempo-30-Bereiche und die Einführung eines Halteverbotes auf der genannten Strecke deutlich macht.
Durch das alternierende Parken kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da aufgrund des Begegnungsverkehrs die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten werden, um die Hindernisse schnell umfahren zu können. Der vorhandene Zebrastreifen wird dabei des Häufigeren nicht beachtet, sodass die Installation einer Fußgängerampel oder von Temposchwellen (sog. Drempel) geprüft werden soll. Die Ergebnisse bitten wir der nächsten Sitzung des „MUK“ mitzuteilen.
Gleiches ergibt sich für den Straßenbereich zwischen der Bottostraße und der Losserstraße. Hier queren die Bewohner des Wittekindshofes häufiger die Straße ohne Querungshilfe. Auch hier stellen die genannten Punkte des alternierenden Parkens sowie den deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar.
Tempo 30 kann in hohem Maß zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beitragen, wie zahlreiche Studien und Erfahrungen zeigen. Daher beauftragen wir die Verwaltung, vor dem Hintergrund der geänderten StVo zu prüfen, wo auf städtischen Straßen die Einrichtung weiterer Tempo-30-Bereiche sinnvoll und möglich ist.
Bisheriger Verlauf
- Angenommen Vorgang im RIS
Der Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und wird in großen Teilen umgesetzt.
- Vertagt Vorgang im RIS
Der Antrag wurde im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (MUK) beraten und vertagt, um die beantragten Punkte genauer von der Verwaltung prüfen zu lassen.
- Eingereicht
Der Antrag wurde bei der Verwaltung eingereicht.