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Antrag Angenommen , zuletzt aktualisiert am

Keine Genehmigung von Feuerwerk oder vergleichbaren Verkaufspräsentationen

Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz möge beschließen, dass künftig keine Genehmigungen mehr für öffentliche Feuerwerksvorführungen oder vergleichbare Verkaufspräsentationen im Stadtgebiet Gronau erteilt werden, soweit sie nicht aus zwingenden Gründen des Brauchtums (zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste) erforderlich sind.

Begründung

Die jüngste Feuerwerksvorführung auf der Sportanlage Laubstiege hat erneut gezeigt, dass derartige Veranstaltungen erhebliche Belastungen für Umwelt, Klima, Tiere und Anwohnende mit sich bringen. Neben der massiven Feinstaubbelastung, dem CO₂-Ausstoß und der Lärmbelästigung leiden insbesondere Wild- und Haustiere unter dem plötzlichen Lärm und Lichtblitzen. Gleichzeitig stellt dieses auch eine unangemessene Belästigung der Anwohner dar.

Diese Art der Vorführung widerspricht auch dem Leitbild der Stadt Gronau. Dort heißt es: „Eine strengere Kontrolle des Einsatzes von Feuerwerken soll sowohl der Umwelt als auch dem Tierschutz zugutekommen.“

Auch wenn das Event ordnungsgemäß organisiert war, steht es in deutlichem Widerspruch zu den Klimazielen der Stadt Gronau und den Bemühungen, Lärmemissionen und Umweltbelastungen im Stadtgebiet zu reduzieren. Die Anreise mehrerer tausend Besucherinnen und Besucher, teils aus dem Ausland, hat zusätzlich zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und weiteren Emissionen geführt.

Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, des Tierwohls und eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen sollte die Stadt Gronau daher künftig keine Genehmigungen für derartige Feuerwerksvorführungen mehr unterstützen oder positiv begleiten.

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Bisheriger Verlauf

  1. Angenommen Vorgang im RIS

    Der Antrag wurde im MUK beraten und mit leichten Änderungen angenommen.

  2. Vertagt Vorgang im RIS

    Der Antrag wurde im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (MUK) beraten und vertagt um bei der nächsten Beratung den Leiter des Ordnungsamtes hinzuzuziehen.

  3. Eingereicht

    Der Antrag wurde bei der Verwaltung eingereicht.