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Anfrage Beantwortet , zuletzt aktualisiert am

Zurücknahme der seit 2017 bestehenden Ausweitung der Leistungsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss

Anfrage zu möglichen Auswirkungen der Umsetzung des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunaler Spitzenverbände der Stadt Gronau

wir bitten um die Beantwortung der nachstehenden Anfrage in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung.

  1. Wie viele Alleinerziehende erhielten in unserer Stadt Unterhaltsvorschuss? Wie viele Leistungsempfänger*innen waren Frauen, wie viele Männer?
  2. Wie viele Alleinerziehende erhielten in unserer Stadt mehr als 6 Jahre Unterhaltsvorschuss? Wie viele Leistungsempfänger*innen waren Frauen, wie viele waren Männer?
  3. Wie viele Alleinerziehende erhalten Unterhaltsvorschuss für Kinder, die 16 oder 17 Jahre sind? Wie viele Alleinerziehende erhalten Unterhaltsvorschuss, deren Kinder zwischen 12 und 17 Jahre sind?
  4. Welche sozialen Auswirkungen würden nach Ansicht der Verwaltung die Streichung des Unterhaltsvorschusses auf die betroffenen Alleinerziehenden haben?

Für die Fragen 1–3 bitten wir um die Zahlen aus den letzten 5 Jahren.

Erläuterung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im April 2026 ein internes Papier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht. Es enthält drastische Kürzungspläne für die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe und beim Unterhaltsvorschuss. Allein in NRW würden 78.000 Leistungsberechtigte aus dem Bezug des Unterhaltsvorschusses herausfallen, wenn der Vorschlag umgesetzt wird: mehr als 1/3 der Leistungsberechtigten. Zum Armutsrisiko von Alleinerziehenden schreibt die Expertenkommission im 10. Familienbericht der Bundesregierung: „Besonders gefährdet in Armut zu leben, sind alleinerziehende Frauen, die weder über einen Hochschul- noch über einen Berufsabschluss verfügen. Das Armutsrisiko ist zudem signifikant erhöht, wenn das jüngste Kind im Haushalt unter drei Jahre alt ist. Allein- und getrennt-erziehende Eltern sind nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Frauen nach einer Trennung aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften.“.

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Bisheriger Verlauf

  1. Beantwortet Vorgang im RIS Antwort der Verwaltung

    Die Anfrage wurde im Ausschuss für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung (SBS) beantwortet.

  2. Eingereicht

    Die Anfrage wurde bei der Verwaltung eingereicht.